Mit Kabinettsbeschluss vom 3. März 2021 liegt ein Entwurf für das Lieferkettengesetz vor. Damit am Ende der Gesetzgebung der starke Schutz von Menschenrechten und Umwelt in Lieferketten steht, muss der Entwurf aber noch nachgebessert werden.
An vier Punkten entscheidet sich, ob wir ein starkes Lieferkettengesetz für die gesamte Lieferkette bekommen:
- Betrachtung der gesamten Lieferkette: Unternehmen müssen dazu verpflichtet werden, proaktiv entlang ihrer gesamten Lieferkette Menschenrechts- und Umweltrisiken zu analysieren.
- Zivilrechtliche Haftungsregelung: Wer im Ausland von Schäden durch Sorgfaltspflichtverletzungen betroffen ist, muss vor deutschen Gerichten auf Wiedergutmachung klagen können.
- Effektiver Umweltschutz: Der derzeitge Gesetzesentwurf grenzt umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ein auf zwei internationalen Abkommen und einige Umweltgüter in Verbindung mit Menschenrechten. So enstehen Schutzlücken.
- Anwendung auf alle relevanten Unternehmen: Der derzeitige Gesetzesentwurf will lediglich knapp 3.000 Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden erfassen. Große Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden haben in der Regel die Mittel, ihre Sorgfaltspflicht in den Lieferketten zu erfüllen. Sie dürfen nicht aus ihrer Pflicht entlassen werden.
Ob wir ein wirklich starkes Lieferkettengesetz bekommen, haben deine Bundestagsabgeordneten in der Hand. Sie können sich im parlamentarischen Prozess dafür stark machen. Erinnere sie jetzt an ihre Verantwortung!
Wie das geht? Ganz einfach mit einem Lieferkettenbrief. Einfach seine Postleitzahl eingeben und mit wenigen Klick eine Mail an den*die Abgeordnete*n des eigenen Wahlkreises senden.
Mehr Infos auf der Hompage der Initiative Lieferkettengesetz und des Lieferkettenbriefes.